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NF Juli-September 2010
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Christus ist auferstanden

Die Stiftung Weltweite Kirche Gottes in Deutschland mit Sitz in Bonn ist eine gemeinnützige Stiftung des Privatrechts, die religiöse und mildtätige Zwecke fördert, und ist daher zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen (frühere Bezeichnung "Spendenbescheinigungen") berechtigt.
Wichtiger Hinweis für Spender, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben:
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5 % bzw. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte, wurde rückwirkend zum 1.1.2007 auf einheitlich 20 % erhöht. Der bisherige pauschale Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen an Stiftungen in Höhe von 20.450 Euro p.a. entfällt.
Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen (Zustiftungen) von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich 307.000 auf 1 Million Euro und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.
Zuwendungsbescheinigungen (Sammelbestätigungen) versenden wir jeweils im Januar des Folgejahres automatisch an unsere Spender, es sei denn, diese haben ausdrücklich darauf verzichtet.
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